Der Weltreiterverband hat das neue Springreglement veröffentlicht, über das bei der Generalversammlung letzte Woche abgestimmt wurde:
259.1 Jede Blutung am Pferd während des Wettkampfs (vom Abreiten bis zum Abschluss der Kontrolle nach dem Ritt), die durch Ausrüstungsgegenstände, Sattelzeug oder die Reiterin/den Reiter verursacht wurde (bestätigt durch den Präsidenten der Ground Jury), führt zu folgenden Sanktionen:
Erster Verstoß – Verwarnung (Jumping Recorded Warning)
Zweiter Verstoß – Verwarnung (Jumping Recorded Warning)
Sollte dieselbe verantwortliche Person zwei oder mehr Verwarnungen bei derselben oder einer anderen Veranstaltung innerhalb von zwölf Monaten nach Erteilung der ersten Verwarnung erhalten, wird gegen die verantwortliche Person eine Geldstrafe von 1000 Schweizer Franken verhängt und sie wird automatisch für einen Zeitraum von einem Monat gesperrt, wobei diese Sperre am Tag nach dem letzten Tag der Veranstaltung beginnt, bei der die zweite Verwarnung erteilt wurde. Der FEI-Generalsekretär benachrichtigt die verantwortliche Person und bestätigt das Datum der Sperre. Um es klarzustellen: Die Zustellung der Benachrichtigung durch den Generalsekretär nach Beginn der Sperre soll in keiner Weise die Gültigkeit oder den Beginn der Sperre verschieben.
259.2 In anderen Fällen, in denen während einer Veranstaltung Blut am Pferd festgestellt wird (z. B. wenn ein Pferd sich offenbar leicht in die Zunge oder Lippe gebissen hat oder in Fällen, in denen ein Pferd aus den Nüstern blutet), können die Offiziellen das Abspülen oder Abwischen des Blutes genehmigen und dem Reiter-/Pferdpaar die Fortsetzung des Wettkampfs gestatten, vorausgesetzt, das Pferd wurde als „fit to compete“ im Einvernehmen mit Art. 259.3 eingestuft. Der Reiter erhält keine Verwarnung, wenn dieser Artikel Anwendung findet.
259.3 In jeglichen Fällen, in denen gem Art. 259 Blut am Pferd festgestellt wird, darf das Pferd nur dann weiter an der jeweiligen Prüfung oder anderen Prüfungen bei dem Turnier teilnehmen, wenn es von der Ground Jury in Absprache mit dem zuständigen Tierarzt für „fit to compete“ erklärt wurde.
264.2 Bei Zeichen, die auf übermäßigen Einsatz von Sporen oder Gerte an beliebigen Stellen des Pferdes hinweisen, muss die Ground Jury eine Disqualifikation verhängen. Zusätzliche Konsequenzen können ebenfalls gemäß Artikel 259.1 und 265.2 erfolgen).
Die nun beschlossenen Änderungen werden wie folgt zusammengefasst:
- Neue obligatorische Wettkampftauglichkeitsprüfungen durch die Ground Jury in Absprache mit dem Veterinärbeauftragten in allen Fällen von Blutbefund.
- Pferde dürfen nur dann weiter am Wettkampf teilnehmen, wenn sie nach der oben genannten tierärztlichen Untersuchung für wettkampftauglich befunden wurden.
- Klarere Regeln für FEI-Funktionäre, wobei die Unterscheidung zwischen „geringfügigen” Verstößen entfällt und für mehr Einheitlichkeit und Objektivität gesorgt wird.
- Erhöhte Transparenz und Rechenschaftspflicht für Athleten, da alle aufgezeichneten Warnungen beim Springreiten von der FEI veröffentlicht werden.
- Automatische Benachrichtigung der nationalen Verbände über alle aufgezeichneten Warnungen beim Springreiten, die ihre Athleten betreffen, damit sie die Fälle besser überwachen und entscheiden können, ob zusätzliche Tierschutzkontrollen oder -Maßnahmen erforderlich sind.
Folgende Regeln sollen auch weiterhin gelten
- obligatorische Disqualifikation bei übermäßigem Einsatz von Sporen;
- die Bestimmungen zum Missbrauch von Pferden;
- und die Möglichkeit, separate Disziplinarverfahren einzuleiten, um zusätzliche Sanktionen zu verhängen.
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Beispiele
Szenario 1
Ein Steward bemerkt auf dem Vorbereitungsplatz Blut an der Flanke des Pferdes.
Aktuelle Regelung
- Der Reiter hat die Möglichkeit, am Wettkampf teilzunehmen oder nicht.
- Offizielle haben nicht die Authorität, einen Vet-Check anzuweisen
- Das Pferd darf an weiteren Wettkämpfen der Veranstaltung teilnehmen.
Neues Reglement
- obligatorisch: Verwarnung, wenn Blut durch Reiter oder Ausrüstung verursacht wurde.
- obligatorisch: Untersuchung durch die Ground Jury und einem Veterinär, um die Wettkampftauglichkeit in der aktuellen Prüfung und weiteren Prüfungen festzustellen.
Szenario 2
Im Wettkampf ist kein Blut sichtbar. Nachdem das Pferd den Parcours verlassen hat, wird Blut an der Flanke festgestellt.
Aktuelle Regelung
- Obligatorisch: Eliminierung von dieser Prüfung
- Pferd kann an weiteren Prüfungen teilnehmen.
- Keine Veranlassung für einen Vet-Check.
Neues Reglement
- obligatorisch: Verwarnung, wenn Reiter/Ausrüstung Blut verursacht hat.
- obligatorisch: Ground Jury und Veteterinär checken, ob das Pferd fit to compete ist. Falls nicht, darf das Pferd nicht weiter teilnehmen.
Szenario 3
Während des Checks nach Verlassen der Prüfung wird eine geringfügige Menge Blut im Bereich des Mauls festgestellt. Nach Bewertung des Stewards hat sich das Pferd auf die Lippe gebissen.
Aktuelle Regel
- Ist es eine geringfügige Menge Blut, können Offizielle das Abwischen des Bluts erlauben.
- Wenn es nicht weiterblutet, kann der Athlet den Wettkampf fortsetzen.
- Es blutet weiter: Eliminierung. Kein Vet-Check
Neues Regelement
- Offizielle können das Abwischen zulassen.
- Obligatorisch: Überprüfung durch die Ground Jury und den Veterinär.
- Falls das Pferd nicht fit to compete ist: keine weiteren Starts.
- keine Verwarnung, keine Sanktionen
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