Wer einen Pferdebetrieb führt oder als Pferdewirt/in tätig ist, übernimmt täglich Verantwortung für die anvertrauten Tiere. Pensionspferde stellen nicht nur einen erheblichen wirtschaftlichen Wert dar – für ihre Besitzer sind sie oftmals langjährige Partner mit einem unschätzbaren ideellen Wert. Umso gravierender können die Folgen sein, wenn einem Pferd während der Betreuung ein Schaden entsteht.

Beispiel: Beim Ausmisten der Boxen bleibt eine Mistkarre versehentlich im Stallgang stehen. Ein Pensionspferd erschrickt, springt über das Hindernis und verletzt sich dabei schwer. Die Tierärztin diagnostiziert eine schwere Ataxie – eine dauerhafte Schädigung des Nervensystems. Schnell stellt sich die entscheidende Frage: Wer haftet für den entstandenen Schaden?

Während sich ein Pferd in der Obhut eines gewerblichen Pferdebetriebes befindet, trägt der Stallbetreiber eine besondere Verantwortung. Entstehen während der Verwahrung, Versorgung oder Betreuung Schäden am anvertrauten Tier, spricht man von Obhutsschäden oder auch Schäden an Pensionspferden. Die daraus resultierenden Schadenersatzforderungen können schnell erhebliche Summen erreichen. Neben hohen Tierarztkosten können Wertminderungen, Nutzungsausfälle oder im schlimmsten Fall der Tod des Pferdes zu erheblichen finanziellen Belastungen führen.

Was viele Pferdebetriebe nicht wissen: Obhutsschäden sind in vielen Betriebshaftpflichtversicherungen nicht automatisch mitversichert. Häufig besteht gar kein Versicherungsschutz oder nur gegen einen zusätzlichen Beitrag und mit vergleichsweise niedrigen Versicherungssummen. Gerade bei hochwertigen Sport- und Zuchtpferden reichen aber geringe Deckungssummen häufig nicht aus. Eine bedarfsgerechte Absicherung sollte deshalb nicht nur den Einschluss von Obhutsschäden vorsehen, sondern auch eine ausreichend hohe Versicherungssumme bieten.

Schütz & Thies Versicherungskontor KG bietet eine Besonderheit am Markt: Über speziell auf Pferdebetriebe abgestimmte Versicherungslösungen können Obhutsschäden an Pensionspferden mit einer Versicherungssumme von bis zu 250.000 Euro je Schadenfall abgesichert werden.

Bereits ab etwa 20 Euro pro Pensionspferd und Jahr lässt sich der Einschluss von Obhutsschäden bei spezialisierten Versicherungslösungen realisieren.